Schullizenz

Schullizenzbedingungen der
TinyTunes Spielinsel

Diese Bedingungen regeln Nutzung, Laufzeit, Zugänge, Standortbindung und Schutz der TinyTunes Spielinsel.

1 Lizenz pro SchulstandortLaufzeit pro SchuljahrPersönliche Lehrkraft-ZugängeKeine Weitergabe
Für GrundschulenKlare LaufzeitStandortgebundenDatensparsamE-Mail-Support
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Grundlage

1. Gegenstand der Schullizenz

Diese Schullizenzbedingungen regeln die Nutzung der TinyTunes Spielinsel durch den Lizenznehmer.

Die TinyTunes Spielinsel ist eine digitale Musikspiel-Plattform für Unterricht und Vertretungsstunden an Grundschulen.

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Standort

2. Lizenznehmer und Schulstandort

Die Schullizenz gilt für genau den in den Vertragsdaten genannten Schulstandort.

Weitere Standorte, Außenstellen oder rechtlich selbstständige Schulen sind nicht automatisch umfasst. Für sie ist eine gesonderte Lizenz oder eine ausdrückliche schriftliche Erweiterung erforderlich.

Eine Nutzung durch andere Schulen, Träger, externe Einrichtungen oder private Nutzer ist ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.

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Nutzungsrecht

3. Umfang des Nutzungsrechts

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der vereinbarten Schullizenz ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für schulische Zwecke am vereinbarten Schulstandort.

  • Musikunterricht in der Grundschule
  • Vertretungsstunden
  • Projekttage und schulische Musikangebote
  • fachfremde Lehrkräfte im schulischen Einsatz
  • schulinterne Nutzung über Smartboard, Beamer, Tablet oder Computer
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Schuljahr

4. Laufzeit

Die Schullizenz wird grundsätzlich für ein Schuljahr vereinbart.

Das reguläre Lizenzjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Nach Ablauf der Laufzeit endet das Nutzungsrecht, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

Leistung

5. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket.

  • Zugang zu allen freigeschalteten TinyTunes Spielen
  • Lehrkraft-Zugänge in der Anzahl des gebuchten Pakets oder gemäß individueller Vereinbarung
  • Updates und neue Spiele während der aktiven Lizenzlaufzeit
  • E-Mail-Support
  • Workshops, sofern im gebuchten Paket enthalten
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Konten

6. Schul-Admin und Lehrkraft-Zugänge

Der Lizenznehmer erhält einen Schul-Admin-Zugang und Lehrkraft-Zugänge in der Anzahl des gebuchten Pakets oder gemäß individueller Vereinbarung.

Die Schule ist verantwortlich für die interne Verwaltung der Zugänge und für die Auswahl der berechtigten Personen.

  • Jeder persönliche Zugang darf nur von der dafür angelegten berechtigten Person genutzt werden.
  • Zugangsdaten dürfen weder gemeinsam genutzt noch an andere Schulen, Standorte oder externe Personen weitergegeben werden.
  • Ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Personen sind zeitnah zu deaktivieren.
  • Verlorene Zugangsdaten oder eine verdächtige Nutzung sind TinyTunes unverzüglich mitzuteilen.
  • Geräte können im Rahmen der vereinbarten Gerätebegrenzung zurückgesetzt oder neu zugeordnet werden.
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Nutzung

Nutzung der TinyTunes Spielinsel

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Zulässige Nutzung

Die TinyTunes Spielinsel darf im schulischen Alltag für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Unterricht und Vertretungsstunden
  • schulische Gruppenarbeit
  • Projekttage und schulische Musikangebote
  • pädagogisch begleitete Nutzung durch berechtigte Lehrkräfte
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Nicht zulässige Nutzung

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Schulstandort ohne vorherige Zustimmung
  • gemeinsame Nutzung einer Schullizenz durch mehrere Standorte oder Schulen
  • Weitergabe, gemeinsame Nutzung oder Veröffentlichung von Zugangsdaten
  • Umgehung von Geräte-, Lizenz-, Standort- oder Zugriffsbeschränkungen
  • öffentliche Bereitstellung geschützter Spiele oder Spielzugänge im Internet
  • kommerzielle Nutzung außerhalb der vereinbarten Schullizenz
  • Nutzung für Werbung, Verkauf oder eigene digitale Produkte der Schule oder Dritter
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Schutzrechte

Rechte und Schutz der Inhalte

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Rechte an der TinyTunes Spielinsel

Alle Rechte an der TinyTunes Spielinsel verbleiben beim Lizenzgeber. Dies betrifft insbesondere Spiele, Spielabläufe, konkrete Spielideen, Designs, Benutzeroberflächen, Grafiken, Texte, Musik- und Klanginhalte, Logos, Marken, Konzepte, Unterrichtsmaterialien, Dateien und Quellcodes.

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Schutz vor Kopieren und Nachbauen

Nicht gestattet sind insbesondere Kopieren, Vervielfältigen, Weitergeben, Nachbauen, Imitieren, Reverse Engineering, Dekompilieren oder das Entfernen von Urheberrechts-, Marken- oder Quellenhinweisen.

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Datenschutz

Datenschutz und technische Nutzung

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Datenschutz

Die TinyTunes Spielinsel ist datensparsam aufgebaut.

  • keine Schülerkonten
  • keine Kindernamen oder Kinder-E-Mail-Adressen
  • keine personenbezogenen Kinderdaten
  • keine Kamera-Funktion
  • keine Speicherung von Tonaufnahmen oder Stimmprofilen
  • keine Werbung und kein Marketing-Tracking
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Verantwortung der Schule

Die Schule bleibt für den pädagogischen Einsatz, die Auswahl geeigneter Spiele und die Aufsicht verantwortlich.

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Mikrofon und Videos

Mikrofonanalyse erfolgt lokal im Browser. Audiodaten werden nicht an TinyTunes-Server übertragen. Videos werden im eigenen Player bereitgestellt, ohne YouTube, Vimeo oder externe CDN.

Zahlung

14. Preise und Zahlung

Preise, Zahlungsfristen und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

Die Schullizenz wird für ein Schuljahr vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Missbrauchsschutz

15. Sperrung, Klärung und Beendigung

Bei einem konkreten Verdacht auf Missbrauch, unberechtigte Weitergabe oder ein erhebliches Sicherheitsrisiko kann der Lizenzgeber betroffene Zugänge vorübergehend sperren oder die Nutzung einschränken.

Die Schule wird über den Grund informiert und erhält Gelegenheit zur Klärung und Abhilfe. Nach erfolgreicher Klärung werden die betroffenen Zugänge wieder freigeschaltet.

Eine sofortige Sperrung bleibt zulässig, wenn dies zum Schutz der Plattform, der Schule, anderer Nutzer oder der Rechte des Lizenzgebers erforderlich ist.

Bei behebbaren Pflichtverletzungen erfolgt vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung oder eine angemessene Abhilfefrist. Bei einem schweren, wiederholten oder nicht behebbaren Verstoß kann die Schullizenz aus wichtigem Grund beendet werden.

Betrieb

Betrieb und Weiterentwicklung

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Support und Verfügbarkeit

Der Lizenzgeber bemüht sich um einen stabilen Betrieb der TinyTunes Spielinsel. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Support erfolgt per E-Mail über support@tiny-tunes.de, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

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Änderungen und Updates

Der Lizenzgeber darf die TinyTunes Spielinsel weiterentwickeln, verbessern, aktualisieren oder einzelne Spiele austauschen, sofern der Gesamtcharakter als digitale Musikspiel-Plattform für Grundschulen erhalten bleibt.

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Schluss

Haftung und Schlussbestimmungen

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Haftung

Die TinyTunes Spielinsel ist ein digitales Werkzeug zur pädagogischen Unterstützung. Sie ersetzt keine pädagogische Entscheidung, Aufsicht oder Verantwortung der Schule.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

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Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Schullizenzbedingungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Anfrage

Fragen zur Schullizenz?

Schulen können sich direkt an TinyTunes wenden.