1. Gegenstand der Schullizenz
Diese Schullizenzbedingungen regeln die Nutzung der TinyTunes Spielinsel durch den Lizenznehmer.
Die TinyTunes Spielinsel ist eine digitale Musikspiel-Plattform für Unterricht und Vertretungsstunden an Grundschulen.
Schullizenz
Diese Bedingungen regeln Nutzung, Laufzeit, Zugänge, Standortbindung und Schutz der TinyTunes Spielinsel.
Diese Schullizenzbedingungen regeln die Nutzung der TinyTunes Spielinsel durch den Lizenznehmer.
Die TinyTunes Spielinsel ist eine digitale Musikspiel-Plattform für Unterricht und Vertretungsstunden an Grundschulen.
Die Schullizenz gilt für genau den in den Vertragsdaten genannten Schulstandort.
Weitere Standorte, Außenstellen oder rechtlich selbstständige Schulen sind nicht automatisch umfasst. Für sie ist eine gesonderte Lizenz oder eine ausdrückliche schriftliche Erweiterung erforderlich.
Eine Nutzung durch andere Schulen, Träger, externe Einrichtungen oder private Nutzer ist ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der vereinbarten Schullizenz ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für schulische Zwecke am vereinbarten Schulstandort.
Die Schullizenz wird grundsätzlich für ein Schuljahr vereinbart.
Das reguläre Lizenzjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Laufzeit endet das Nutzungsrecht, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket.
Der Lizenznehmer erhält einen Schul-Admin-Zugang und Lehrkraft-Zugänge in der Anzahl des gebuchten Pakets oder gemäß individueller Vereinbarung.
Die Schule ist verantwortlich für die interne Verwaltung der Zugänge und für die Auswahl der berechtigten Personen.
Die TinyTunes Spielinsel darf im schulischen Alltag für folgende Zwecke genutzt werden:
Nicht zulässig sind insbesondere:
Alle Rechte an der TinyTunes Spielinsel verbleiben beim Lizenzgeber. Dies betrifft insbesondere Spiele, Spielabläufe, konkrete Spielideen, Designs, Benutzeroberflächen, Grafiken, Texte, Musik- und Klanginhalte, Logos, Marken, Konzepte, Unterrichtsmaterialien, Dateien und Quellcodes.
Nicht gestattet sind insbesondere Kopieren, Vervielfältigen, Weitergeben, Nachbauen, Imitieren, Reverse Engineering, Dekompilieren oder das Entfernen von Urheberrechts-, Marken- oder Quellenhinweisen.
Die TinyTunes Spielinsel ist datensparsam aufgebaut.
Die Schule bleibt für den pädagogischen Einsatz, die Auswahl geeigneter Spiele und die Aufsicht verantwortlich.
Mikrofonanalyse erfolgt lokal im Browser. Audiodaten werden nicht an TinyTunes-Server übertragen. Videos werden im eigenen Player bereitgestellt, ohne YouTube, Vimeo oder externe CDN.
Preise, Zahlungsfristen und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
Die Schullizenz wird für ein Schuljahr vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei einem konkreten Verdacht auf Missbrauch, unberechtigte Weitergabe oder ein erhebliches Sicherheitsrisiko kann der Lizenzgeber betroffene Zugänge vorübergehend sperren oder die Nutzung einschränken.
Die Schule wird über den Grund informiert und erhält Gelegenheit zur Klärung und Abhilfe. Nach erfolgreicher Klärung werden die betroffenen Zugänge wieder freigeschaltet.
Eine sofortige Sperrung bleibt zulässig, wenn dies zum Schutz der Plattform, der Schule, anderer Nutzer oder der Rechte des Lizenzgebers erforderlich ist.
Bei behebbaren Pflichtverletzungen erfolgt vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung oder eine angemessene Abhilfefrist. Bei einem schweren, wiederholten oder nicht behebbaren Verstoß kann die Schullizenz aus wichtigem Grund beendet werden.
Der Lizenzgeber bemüht sich um einen stabilen Betrieb der TinyTunes Spielinsel. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
Support erfolgt per E-Mail über support@tiny-tunes.de, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Lizenzgeber darf die TinyTunes Spielinsel weiterentwickeln, verbessern, aktualisieren oder einzelne Spiele austauschen, sofern der Gesamtcharakter als digitale Musikspiel-Plattform für Grundschulen erhalten bleibt.
Die TinyTunes Spielinsel ist ein digitales Werkzeug zur pädagogischen Unterstützung. Sie ersetzt keine pädagogische Entscheidung, Aufsicht oder Verantwortung der Schule.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Änderungen und Ergänzungen dieser Schullizenzbedingungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.